Helias wird von den Bildungsbeiträgen aus der grafischen Industrie finanziert. Die Kurskosten für Teilnehmende werden deshalb nach Betriebszugehörigkeit differenziert. Wir unterscheiden drei Preiskategorien.
Kategorie | Abzug Bildungsbeitrag (1) | Mitglied von syndicom oder Syna | Kosten in CHF |
1 | ja | 0.- oder gemäss Ausschreibung | |
2 | nein | ja | 140.- oder gemäss Ausschreibung |
3 | nein | nein | volle Kurskosten gemäss Ausschreibung |
(1)Gelernte Berufsleute in Betrieben des dpsuisse oder in vertragstreuen Betrieben bezahlen den Bildungsbeitrag von CHF 120 pro Jahr (vergleiche GAV Artikel 215 für Details). Ihnen werden die Kosten für Helias-Kurse erlassen.
Kategorie 1
Für gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende in dpsuisse-Betrieben und vertragstreuen Betrieben, sowie gelernte Arbeitnehmende welche den Weiterbildungsbeitrag bezahlen, ist der erste Helias-Kurs pro Jahr kostenlos.
Kategorie 2
Mitglieder der Gewerkschaften syndicom und Syna aus Nicht-dpsuisse-Betrieben und nicht vertragstreuen Betrieben bezahlen nur Fr. 140.- pro Kurs.
Kategorie 3
Nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitenden aus Nicht-dpsuisse-Betrieben und arbeitslosen Personen, die den Kurs vom RAV genehmigt bekommen, werden die vollen Kurskosten verrechnet. Die Rechnung wird der zuständigen Arbeitslosenkasse gesandt.
Spesen
Verpflegung, Reisekosten und Unterkunft gehen zulasten der Kursteilnehmenden. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzelne Kurse in Seminarform. Siehe Rubrik «Kosten» bei den einzelnen Kursausschreibungen.
Anmeldung
Die Anmeldung muss mit dem Online-Anmeldeformular (Link auf der jeweiligen Kursseite) erfolgen und ist verbindlich. Die Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
Möchte sich jemand für weitere Kurse anmelden, werden die vollen Kurskosten (Kategorie 3) verrechnet. syndicom- und Syna-Mitglieder können weitere Kurse zum Preis der Kategorie 2 besuchen. Priorität haben Erstbesucher. Möchte sich jemand für mehrere Kurse gleichzeitig anmelden, muss die Priorität angegeben werden.
Kursauweis
Nach Abschluss des Kurses erhält jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin einen Kursausweis.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn möglich und muss schriftlich erfolgen. Eine spätere Annullation ohne Kostenfolge ist aus organisatorischen Gründen (Referent, Kurslokalmiete) nur im Fall von Krankheit mit Zustellung eines Arztzeugnisses möglich. Bei verspäteter Abmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– erhoben. Kann der freie Platz nicht weitervermittelt werden, müssen dem Verursacher die vollen Kurskosten in Rechnung gestellt werden. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer vom Arbeitgeber abgemeldet, hat der Betrieb für die Kosten aufzukommen. Bei Abmeldung nach Beginn eines Kurses bzw. Fernbleiben von einem gebuchten Kurs sind ebenfalls die vollen Kurskosten zu bezahlen.
Terminänderungen / Absagen
Bei ungenügender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, Kurse zu verschieben oder nicht durchzuführen. Interessenten und Interessentinnen werden rechtzeitig schriftlich informiert.
Bildungszeit ist Arbeitszeit
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub während der Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied von dpsuisseist oder dass er die Vertragstreue erworben hat.
Anspruch auf Bildungsurlaub und Bildungsurlaubsberechtigung
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub während der Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass der Betrieb Mitglied von dpsuisse ist oder dass er die Vertragstreue erworben hat.
Bildungsurlaubsberechtigung
Alle Kurse wurden von den Trägerverbänden ausgewählt. Für diese kann Bildungsurlaub gemäss Artikel 215 GAV genommen werden. Dieser Anspruch kann auf verschiedene Bildungsinteressierte aufgeteilt werden.
Jährlicher Anspruch auf Bildungsurlaub
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Von 1 bis 15 Personen: 2 Wochen oder 80 Std.
Von 16 bis 30 Personen: 4 Wochen oder 160 Std.
Von 31 bis 45 Personen: 6 Wochen oder 240 Std.
Von 46 bis 60 Personen: 8 Wochen oder 320 Std.
- Zusätzlicher Anspruch von 3 Tagen innert 2 Jahren für Lehrlingsausbilderinnen und -ausbilder sowie Prüfungsexpertinnen und -experten.
- Zusätzlicher Anspruch von 2 Tagen pro Jahr für Betriebskommissionsmitglieder und Mitglieder von Stiftungsräten.
Umschulung
Die Umschulung infolge technologischer Entwicklung im Betrieb wird nicht als Bildungsurlaub angerechnet.